Angeln an der Peene und am Kummerower See
Männer wie Frauen tun es. Rockstars und Volksmusiker tun es genauso wie Fußballhelden und Filmstars. Am Rhein in Köln und in Berlin an der Spree tun sie es. Vor der Glasfassade des Bundestags und im Schatten des Hauptbahnhofs tun sie es. Väter mit ihren Söhnen und Finanzmakler nach Feierabend tun es. Sogar die Kanzlerin in Ihrem Urlaub tut es. Sie alle genießen die Einzigartigkeit und das Vergnügen, alleine und nur mit sich und der Natur am Wasser zu stehen. Ohne Stress, ohne Hektik und ohne Terminpläne.
Der Kummerower See und die Peene als eines der fischartenreichsten Gewässern in ganz Mecklenburg-Vorpommern zählt zu den interessantesten Angelrevieren Deutschlands und empfiehlt sich für für einen erfolgreichen Angelurlaub. Neben kapitalen Raubfischen, wie Hecht, Barsch und Zander, tummeln sich hier auch zahlreiche Weißfischarten wie Karpfen oder Schleie.
Wer über keinen Angelschein (Fischereischein) verfügt, kann bei den dafür vorgesehenen Verkaufsstellen einen Touristenfischereischein mit einer Gültigkeit von 28 Tagen erwerben. Neben den Angelkarten kann man hier auch Köder oder Angelzubehör erwerben und natürlich die für‘s Angeln geeigneten Boote mieten. Wer am Kummerower See einen Angelurlaub verleben möchte, dem wird geraten vom Boot aus zu Angeln, denn die besten Hotspots befinden sich direkt auf dem See.
"Die Angel ins Wasser werfen tut‘s nicht allein, der Fisch will auch gezogen sein."
Was man sonst noch wissen sollte
Angelkarten und Angelbereiche
Mit unseren Angelkarten kann man sämtliche im Gewässerverzeichnis aufgeführte Seen und Flüsse beangeln (Bereich 1 bis 19). Man erhält seine Angelkarte in den links aufgeführten Ausgabestellen.
Neben der Angelkarte benötigt man in Mecklenburg-Vorpommern einen gültigen Fischereischein. Hat man keinen, kann man sich einen zeitlich befristeten Fischereischein (Touristenfischereischein) bei den Tourist-Informationen in der Region kaufen.
Der Inhaber der Erlaubnis hat sich zu den bestehenden fischereirechtlichen (Landesfischereigesetz M-V, Bundestierschutzgesetz,u.a.) und weiteren für die Ausübung der Angelei notwenigen Bestimmungen (Landeswaldgesetz MV, Landeswassergesetz MV, Schutzgebietsverordnungen u.a.) sowie deren Änderungen zu informieren und ist verpflichtet diese einzuhalten. Weitere detaillierte Hinweise finden Sie auch auf www.mueritzfischer.de. Änderungen sind zu beachten!
Bereich 13: Kummerower See und ausgewählte Fließgewässer
- Kummerower See bis km 17
- Neukalener Peene von Kummerower See bis Aalwehr Teterow
- Darguner Kanal
- Peenekanal und Westpeene von Kummerower See bis km 0 (Stadthafen Malchin)
- Rand- und Torfgewässer (ohne Piseder Torgewässer, Vorder- und Hinterteich Verchen und vom Kummerower See die Kummerower Ecke (Laichschongebiet))
Bereich 14: Fließgewässer
- Peene von Gützkower Fähre bis Kummerower See
- Darguner Kanal
- Peenekanal und Westpeene von Kummerower See bis km 0 (Stadthafen Malchin)
- Tollense von Demmin bis Wehr Altentreptow
- Trebel und Trebelkanal von Tribsees (Straßenbrücke nach Franzburg) bis Demmin
"Angeln ist die einzige Art von Philosophie, von der man satt werden kann."
Angelkarten
Aktuelle Preise
Tages- und Wochenkarten Bereiche 1 bis 19 | 8-14 Jahre | 14-18 Jahre | ab 18 Jahre | Schlepp-/Driftangeln |
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Tageskarte | 6 Euro | 12 Euro | 16 Euro | 10 Euro |
2-Tageskarte | 10 Euro | 20 Euro | 30 Euro | 20 Euro |
1-Wochenkarte | 15 Euro | 27 Euro | 42 Euro | 50 Euro |
2-Wochenkarte | 25 Euro | 40 Euro | 65 Euro | 80 Euro |
3-Wochenkarte | 30 Euro | 45 Euro | 72 Euro | 110 Euro |
4-Wochenkarte | 40 Euro | 50 Euro | 82 Euro | 140 Euro |
Angelregeln, Mindestmaße und Schonzeiten
Verantwortungsvoller Umgang mit der Natur
Als Angler betreiben wir ein Hobby, das uns alle fasziniert. Zum einen auf Grund der Chance auf den großen Fang und zum anderen auf Grund des direkten und engen Kontaktes mit der Natur. Das Angeln im Naturpark Mecklenburgische Schweiz und Kummerower See bringt nicht nur Spass und Freude, es verlangt auch einen schonenden und verantwortungsvollen Umgang mit der hier einzigartigen und zum großen Teil noch unberührten Natur.
Um Schäden an den natürlichen Fischbeständen zu vermeiden, müssen wir Angler neue Wege gehen. Nicht jeder Zander der das Mindestmaß von 55 cm überschreitet, sollte im Kochtopf landen!
Catch & Release (Fangen und Zurücksetzen der Fische) wird seit vielen Jahren in einigen europäischen Nachbarländern praktiziert - und die Ergebnisse – eine enorme Erholung der Fischbestände – sprechen für sich. Damit die Gewässer in der Region für uns Angler weiterhin attraktiv bleiben und das ökologische Gleichgewicht nicht empfindlich gestört wird, muss also sorgfältig mit den natürlichen Ressourcen umgegangen werden.
"Ob ich morgen noch leben werde, weiß ich freilich nicht. Aber dass ich morgen angeln werde, wenn ich noch lebe, weiß ich schon."
Kein Anglerlatein
Drei Angler am Neukalener Hafen: "Mein größter Fang war so groß, der passte nicht mal in den Kofferraum!" Darauf der zweite: "Mein schwerster Fisch konnte von vier Männern nicht angehoben werden!" Erwidert der dritte: "Und als ich den Fisch nach vier Stunden harten Drill endlich an Land hatte, sank der Kummerower See um 10cm!!!"
Fischart | Mindestmaß | Schonzeiten | |
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Aal | 55 cm | 1. Dezember bis 28. Februar | |
Zander | 55 cm | 1. April bis 15. Juni | |
Hecht | 60 cm | keine Schonzeit | |
Rapfen | 35 cm | keine Schonzeit | |
Barsch | 17 cm | keine Schonzeit | |
Wels | 70 cm | 1. Mai bis 30. Juni | |
Schleie | 25 cm | keine Schonzeit | |
Quappe | 30 cm | 1. Januar bis 15. Februar | |
Kleine Maräne | 12 cm | keine Schonzeit | |
Große Maräne | 30 cm | 1. Oktober bis 31. Dezember | |
Aland | 25 cm | keine Schonzeit | |
Karpfen | 40 cm | keine Schonzeit |